Mittwoch, 03 Januar 2018 12:21

Was ist eigentlich mit der Rauchmelderpflicht?

In Deutschland sterben jährlich an die 500 Menschen bei Wohnungsbränden.

Der überwiegende Teil (ca 95%) wird hierbei nicht durch die Flammen, sondern durch hochtoxische Rauchgase getötet. Vor Allem nachts sind diese gefährlich, da man im Schlaf den Rauch nicht bemerkt. Der Gesetzgeber hat deswegen folgende Bestimmung getroffen:

Thüringer Bauordnung (ThürBO) § 48 Wohnungen

 

(4) Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt.

Das bedeutet im Klartext: Ab 31.12.2018 müssen in ihrer Wohnung Rauchmelder verbaut sein.
Zuständig dafür ist ihr Vermieter, bzw Sie selbst, wenn die Wohnung Ihr Eigentum ist.

Sollte dies bis dato nicht der Fall sein, können ggf. empfindliche Strafen die Folge sein.

Sollte es zu einem Brandfall mit Todesfolge kommen, kann der Eigentümer wegen fahrlässiger Tötung bis zu 5 Jahre inhaftiert werden.
Viel schlimmer empfinden wir jedoch die Tatsache, dass Menschenleben wegen 10€ Kosten für einen Rauchmelder gefährdet werden.
Auf was Sie beim Kauf eines Rauchwarnmelders achten müssen, wie er anzubringen ist und wie viel sie benötigen entnehmen Sie unserem Sicherheitsratgeber.